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6.2.2012 : 15:40

  Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GP Stratum AS

1. Geltung der AGB

Diese AGB regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der GP Stratum AS und deren Kunden für sämtliche Produkte und Dienstleistungen der GP Stratum AS. Anderslautende Abreden in Einzelverträgen bzw. Änderungen dieser ABG bleiben vorbehalten und bedürfen der Schriftform.

Mit der schriftlichen Bestätigung des vom Kunden erteilten Auftrages durch die

GP Stratum AS gelten diese AGB als Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil wird die jeweils aktuellste Fassung der AGB, die auf der Website der GP Stratum AS (www.gp-stratum.com) abrufbar sind.

Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur bei deren schriftlicher Anerkennung durch die GP Stratum AS. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.


2. Vertragsabschluss

Verträge mit der GP Stratum AS kommen zustande, wenn der Auftrag bzw. die Bestellung des Kunden von der GP Stratum AS schriftlich bestätigt und damit angenommen wird.

Angebote der GP Stratum AS in Prospekten, mündliche Angebote etc. sind unverbindlich und können von der GP Stratum AS jederzeit geändert werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Offensichtliche Fehler in Angeboten oder offensichtliche Kalkulations- und Schreibfehler sind nicht bindend und können berichtigt werden.

Von der GP Stratum AS mitgelieferte Prospekte, Zeichnungen, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Daten, beispielsweise betreffend Gewichte, Qualität, Masse, Beschaffenheit und Leistung, gelten nur dann als dem Kunden zugesicherte Eigenschaften, wenn diese von der GP Stratum AS ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.


3. Preise
Die Preise der GP Stratum AS verstehen sich ab Lieferwerk exklusiv Verpackung, Fracht, Zoll und Transportversicherung. Bei Lieferungen ab Werk werden die Preise nach den Bedingungen der am Liefertag gültigen Preisliste berechnet. Erfolgt aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung die Lieferung frei Haus, so schließt diese die normalen Anlieferungskosten per Lastwagen zum Betrieb des Auftraggebers ein, jedoch ohne Abladen vom Lastwagen. Das Abladen und Verbringen an den Montageplatz muss vom Personal des Kunden durchgeführt werden. Nur über ausdrückliche Anforderung des Kunden und auf dessen Kosten entsendet die GP Stratum AS gemäß ihren Montagebedingungen, die ebenfalls unter www.gp-stratum.com abrufbar sind, einen Monteur zur Überwachung des Abladens.

Werden nach Vertragsabschluss zusätzliche, für die GP Stratum AS zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Kosten durch Dritte verursacht, beispielsweise in Form von Frachten, Abgaben oder Gebühren, ist die GP Stratum AS – auch bei frachtfreier und/oder verzollter Lieferung – berechtigt, den Preis um max. 10% zu erhöhen.

Preiserhöhungen, die mehr als 10% betragen, sind nur zulässig, wenn sie im Einzelvertrag vorgesehen sind.


4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist 1/2 des vereinbarten Preises bei Vertragsabschluss fällig. Der Restbetrag wird unmittelbar nach Erhalt der Rechnung und der Mitteilung, dass die Ware versandbereit ist, fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen berechnet, welche 3% über dem jeweiligen Norwegischen Diskontsatz liegen.

Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung ein, oder wird der GP Stratum AS diese aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, erst nach Vertragsabschluss bekannt, so ist die GP Stratum AS berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde dem Verlangen der GP Stratum AS nach Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so ist die GP Stratum AS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber entgegengenommen; die Zahlungspflicht gilt erst dann als erfüllt, wenn der GP Stratum AS der Gegenwert von der Bank unwiderruflich gutgeschrieben ist. Der Auftraggeber ist zur Geltendmachung eines Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und rechtskräftig festgestellt oder von der GP Stratum AS anerkannt ist.


5. Termine
Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung des Kunden bei der GP Stratum AS, nach dem Erhalt der Anzahlung und nach dem Erhalt von eventuell  erforderlichen Unterlagen wie Zeichnungen, Muster oder ähnlichem.

Lieferzeitangaben sind für die GP Stratum AS nur dann verbindlich, wenn die Lieferzeitangaben von der GP Stratum AS ausdrücklich schriftlich zugesichert worden sind. Wenn keine schriftliche Zusicherung eines bestimmten Termins erfolgt ist, sind Schadenersatzansprüche gegen die GP Stratum AS wegen der Nichteinhaltung der angegebenen Lieferzeit ausgeschlossen. Hat die GP Stratum AS die Einhaltung eines Liefertermins zugesichert, so muss der GP Stratum AS, falls sie in Verzug gerät, vom Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Kunde für diejenigen Teile und/oder Leistungen zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet waren.

In Fällen von Lieferverzögerungen, die außerhalb des Machtbereiches der GP Stratum AS liegen, kann die GP Stratum AS auch wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise zurücktreten.

Sofern die GP Stratum AS kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden bzgl. Der unterbliebenen oder verspäteten Lieferung trifft, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

Falls Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln der GP Stratum AS entstehen, wird ein Schadenersatz in der Höhe von max. 10% des Auftragswertes, höchstens jedoch € 60 000.-, vergütet.


6. Vertragserfüllung und Gefahrenübergang
Für Umfang und Ausführung der von der GP Stratum AS erbrachten Lieferungen und Leistungen ist die Auftragsbestätigung der GP Stratum AS maßgebend.

Änderungen in der Ausführung von Lieferungen und Leistungen behält sich die GP Stratum AS vor, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und dem Fortschritt dienen.

Verpackung, Versandweg und Transportmittel bleiben, wenn nicht besonders vereinbart, der Wahl der GP Stratum AS überlassen.

Mit der Versendung der Ware gehen Nutzen und Gefahr in jedem Fall auf den Kunden über.

Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Kaufvertrag ist die Ware durch die GP Stratum AS gegen Transportschäden versichert.

Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der GP Stratum AS ist der Sitz der

GP Stratum AS in Skjetten, Norwegen.


7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich aller Neben-forderungen, Eigentum der GP Stratum AS. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Eigentumsvorbehalt belastete Ware auf eigene Kosten gegen alle einschlägigen Risiken in voller Höhe zu versichern. Auf Verlangen ist der GP Stratum AS der Nachweis über die abgeschlossene Versicherung vor Auslieferung der Ware durch Vorlage entsprechender Dokumente zu erbringen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und der Nebenforderungen nicht mit Rechten Dritter zu belasten. Falls Dritte die Ware pfänden oder sonstige Rechte geltend machen sollten, wird die GP Stratum AS vom Kunden sofort unterrichtet.

In Ländern, in denen die Gültigkeit des Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen gebunden ist, hat der Kunde für deren Erfüllung zu sorgen bzw. bei deren Erfüllung mitzuwirken.


8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die GP Stratum AS, auch wenn sie bei deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

Als Fälle höherer Gewalten gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Verkehrssperren.


9. Mängel und Gewährleistung
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zehn Tagen nach der Lieferung, gelten die Lieferungen und Leistungen der GP Stratum AS in allen Funktionen als mängelfrei, und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Die Gewährleistung der GP Stratum AS für Mängel und Schäden, die auf natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund und chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

Gewährleistung für gebrauchte Ware wird nur im Umfang besonderer schriftlicher Vereinbarungen übernommen. Wenn ohne Kenntnis bzw. Zustimmung der GP Stratum AS Behebung eventueller Mängel versucht wurde, haftet die GP Stratum AS nicht für deren Ersatz bzw. Behebung.

Die GP Stratum AS behält sich vor, von der Ersatzlieferung Abstand zu nehmen und stattdessen vom Vertrag gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzutreten. Die für eventuelle Behebung von Mängeln notwendige Zeit gewährt der Kunde unentgeltlich.

Ersetzte Ware ist Eigentum der GP Stratum AS. Bei fremdbezogenen Teilen und Maschinen behält sich die GP Stratum AS vor, eventuelle Beanstandungen an das Lieferwerk weiterzuleiten. Im Übrigen gelten dafür hinsichtlich der Mängelhaftung nur die Bedingungen, die die GP Stratum AS von Unterlieferanten übernommen hat.

 
Schadenersatzansprüche als Folge von Mängeln, die nicht von der GP Stratum AS zu verantworten sind, sind in jedem Falle ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung der GP Stratum AS für Mangelfolgeschäden.


10. Haftung und Verjährung
Die Haftung der GP Stratum AS richtet sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch die GP Stratum AS, durch deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für Schäden, die grobfahrlässig oder vorsätzlich durch die GP Stratum AS, durch deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, übernimmt die GP Stratum AS eine

Haftung von höchstens € 60 000.-.

Alle Ansprüche gegen die GP Stratum AS verjähren spätestens in einem halben Jahr, soweit nicht durch diese Geschäftsbedingungen kürzere Verjährungsfristen vereinbart sind.


11. Informationspflicht
Die GP Stratum AS und deren Kunden machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsgemäße Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmäßigen Lösungen führen können.


12. Schlussbestimmungen
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse der GP Stratum AS mit ihren Kunden ist ausschließlich norwegisches Recht anwendbar. Diese AGB beruhen auf norwegisches Recht. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Oslo.

Stand 2007/Version 1.1